Wissen,

das weiterbringt

Aufsichtsrat

Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden durch die Mitgliederversammlung gewählt. Sie sind ebenfalls Mitglieder der Genossenschaft und vertreten die Interessen aller Mitglieder. Ihnen obliegt die Überwachung des Vorstands. Dies ist wirksam und konstruktiv auszugestalten, so dass der Aufsichtsrat auch Impulse an den Vorstand geben kann.

Diese verantwortungsvolle Aufgabe erfordert Kenntnisse über die Rechtsform der Genossenschaft, über Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats und auch über die Interpretation von Zahlen aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Liquiditätsrechnung.

Als DHV bieten wir Ihnen ein zweistufiges Schulungsprogramm für die Qualifizierung von Aufsichtsräten bei Genossenschaften. Die Schulungen richten sich ausdrücklich auch an Genossenschaften, die kein Mitglied des DHV sind.

Die jeweiligen Schulungen werden als Tagesseminare angeboten und decken folgende Themenschwerpunkte ab:


Basis-Seminar

  • Vermittlung von Basiswissen zur Rechtsform der Genossenschaft
  • Aufsichtsrat im Gesamtgefüge der Genossenschaft
  • Abgrenzungen der Aufgaben von Vorstand und Aufsichtsrat
  • Aufsicht und interne Organisation I
  • Verschwiegenheit
  • Haftung und Möglichkeiten zur Haftungsreduzierung
  • Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage I

Aufbau-Seminar

  • Vertretung der Genossenschaft durch den AR
  • Sitzungen und Protokolle
  • Aufsicht und interne Organisation II
  • Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage II
  • Personalsuche und Vergütung (Vorstandsebene)
  • Kandidaten für Aufsichtsrat und Vertreterversammlung

Sie haben Fragen zu unseren Seminaren für Aufsichtsräte?

Dann melden Sie sich bei unserer Ansprechpartnerin Astrid Busch, abusch@dhv-pruefungsverband.de, Telefon 040-8221 8815.


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