18. Dez. 2014

Meldepflicht für neue Zähler ab 2015

Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) weist darauf hin, dass ab 1.1.2015 neue Wasser- und Wärmezähler dem Eichamt gemeldet werden müssen. Zum Jahreswechsel treten das novellierte Mess- und Eichgesetz sowie die Mess- und Eichverordnung in Kraft.

Aufgrund der Neuregelung müssen künftig alle neuen und erneuerten Kalt-, Warmwasser- und Wärmezähler innerhalb von sechs Wochen nach Inbetriebnahme dem zuständigen Eichamt gemeldet werden.

Anzeigepflichtig ist in der Regel der Eigentümer oder eine Eigentümergemeinschaft. Bei Geräten, die bei einem Messdienstleister angemietet wurden oder nur mittels eines speziellen Gerätes durch diesen ausgelesen werden können, ist das Messdienstunternehmen für die Anzeige neuer Geräte zuständig.
 
Ein Beitrag von S. Fischer (WP/StB), Vorstandsmitglied des DHV - Prüfungsverband

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