01. Aug. 2018

Vom Financial Model in die Realität:

Gewinner der letzten EEG Ausschreibung müssen jetzt liefern und Solarparks deutlich günstiger als noch vor einem Jahr errichten. Errichter von Windparks kommen vorerst glimpflich davon.

Die Unternehmen müssen jetzt die Herausforderung meistern, ambitionierte Kostenplanungen im Financial Model in die Realität umzusetzen, damit Projekte trotz niedriger Zuschlagswerte noch ausreichend profitabel sind. Mitunter stellt sich die Erkenntnis ein, dass Projekte bei den aktuellen Preisen für Solarmodule bzw. Windenergieanlagen (WEA) nicht profitabel realisiert werden können. Dann muss analysiert werden, inwieweit das Ausreizen der Inbetriebnahmefrist es erlaubt, noch von zukünftigen Preissenkungen am Markt zu profitieren oder aber auch Genehmigungen für leistungsstärkere WEA zu erlangen.

Der durchschnittliche Zuschlagswert der Ausschreibung im Juni 2018 für Solarparks beträgt 4,59 ct/kWh, während dieser noch im Juni 2017 5,66 ct/kWh betrug. Dies bedeutet eine Erlösreduzierung um 19%, die im Wesentlichen durch Kostenreduzierungen abgefedert werden muss. Bei Onshore Wind ist der durchschnittliche Zuschlagswert aus der letzten Ausschreibung vom Mai 2018 mit 5,73 ct/kWh im Vergleich zu der Ausschreibung vom Mai 2017 (5,71 ct/kWh) sogar leicht angestiegen. Hier ist jedoch ursächlich, dass im Vorjahr noch mehr als 99% der erfolgreichen Teilnehmer Bürgerenergiegesellschaften (sogenannte „Bürgerwindparks“) waren, die von dem damals noch geltenden Privileg keine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz bei Gebotsabgabe vorlegen zu müssen und 54 Monate statt 30 Monate Zeit für die Inbetriebnahme zu haben und sich dadurch zu besonders aggressiven Geboten verleiten lassen haben.

Nachdem die Privilegien zunächst nur für die Ausschreibungen im 1. Halbjahr 2018 ausgesetzt wurden, ist jetzt mit der Veröffentlichung des Dritten Gesetzes zur Änderung des EEG am 28. Juni 2018 im Bundesgesetzblatt die Verlängerung der Aussetzung bis einschließlich Juni 2020 wirksam geworden. Während bei der Ausschreibung im Februar 2018 noch 28% der Zuschlagsmenge an Bürgerenergiegesellschaften ging, ist diese in der Ausschreibung im Mai 2018 weiter auf 19% gesunken.

Die Branche steht vor der Herausforderung die bereits antizipierten Kosteneinsparungen tatsächlich umzusetzen und gleichzeitig permanent zu prüfen in welcher Phase eine strukturierte Veräußerung von einzelnen Projekten am sinnvollsten ist. Abnehmen wird der Kostendruck auch in 2019 voraussichtlich nicht – es wird damit gerechnet, dass die zulässige Höchstgrenze für Gebote unterhalb der 6,3 ct/kWh liegen wird, die noch für 2018 gelten. Das Ziel hat schließlich Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier im April 2018 ausgegeben: Spätestens in 2023 sollen die erneuerbaren Energien ohne Subventionen auskommen und dies bedeutet einen Preis von 3,0-4,0 ct/kWh zu realisieren.

Sie haben Fragen zu Kosten- und Liquiditätsoptimierungen sowie zum Kauf und Verkauf von Energieparks?
 Dann melden Sie sich bei Björn Landsberg, blandsberg@dhv-pruefungsverband.de, Telefon 040-82-21-88-15.

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